«Um ein zu schnelles Versalben zu vermeiden, darf die Schokoladenmasse beim Trockenconchieren nicht zu stark geknetet werden. Aus dem gleichen Grund hat auch ein Zusatz von Kakaobutter zu unterbleiben… Der zweite Verfahrensabschnitt wird als Flüssigconchieren» bezeichnet, da hier die Schokoladenmasse, nachdem sie durch Zusatz von Kakaobutter und starke mechanische Bearbeitung in einen fliessfähigen Zustand gebracht worden ist (Handbuch der Kakaoerzeugnisse, H. Fincke, S 222).»
«In letzter Zeit erfreuen sich die im Titel genannten “Schmelzschokoladen” grosser Beliebtheit und werden in immer grösseren Mengen als essbare Schokolade verkauft. Soweit feststellbar ist, wurden sie erstmals in der Schweiz hergestellt; sie schmelzen leicht und weisen einen entsprechend hohen Fettgehalt auf, der auf den Zusatz von Kakaobutter zurückzuführen ist, wodurch sie sich von gewöhnlicher Schokolade unterscheiden (The Manufacutre of Chocolate and other Cocao Preparation, P. Zipperer & H. Shaeffer, S. S. 205).»
«Die in der Kakao-VO getroffene Unterscheidung zwischen den einfachen Schokoladen (Paragraf 3 Abs. 1) und den Schmelzschokoladen (Paragraf 3 Abs. 2) ist heute ohne grosse Bedeutung, da der ganz überwiegende Teil der Schokolade den an Schmelzschokolade gestellten Anforderungen entspricht, zumindest was die Güte der Verarbeitung anbetrifft (Handbuch der Kakaoerzeugnisse, H. Fincke, S. 192).»